Bevor Sie sich an mein Büro wenden, sollten einige wesentliche Eckdaten Ihres Geschäfts geklärt sein. Ich greife als Beispiel den Kauf eines Hausgrundstücks heraus: Sie haben das Kaufanwesen besichtigt und auf mögliche Mängel geprüft; mit dem Verkäufer haben Sie sich über den Preis verständigt. Ihre Bank hat grünes Licht für die Finanzierung signalisiert.
Ich empfehle Ihnen, sich dann möglichst früh an mein Büro zu wenden:
Sobald Sie ernsthaft davon ausgehen können, dass es zum Vertragsschluss kommt. Je früher
Sie mich einschalten, um so mehr können Sie von meinem Rat und meiner
beruflichen Erfahrung für die Gestaltung und Abwicklung Ihres Vertrags
profitieren.
Selbstverständlich nicht! Es ist meine ureigenste Aufgabe als Notar, Sie zu beraten und auf dieser Grundlage einen maßgeschneiderten Entwurf zu erstellen. Die für die Beurkundung anfallende Gebühr schließt die Ausarbeitung des Entwurfs ein. Bringen Sie einen Entwurf mit, verringert das die Beurkundungsgebühr nicht. Verschwenden Sie also nicht Ihre Zeit darauf, selbst einen Entwurf zu "basteln", oder Ihr gutes Geld für einen Entwurf vom Anwalt oder Steuerberater.
Am besten rufen Sie in meinem Büro an und vereinbaren zunächst einen Termin zu einer mündlichen Vorbesprechung. Dieses erste Gespräch kann immer kurzfristig stattfinden. Wenn Sie am Telefon schon einige Informationen liefern - wie vielleicht die Personalien Ihres Verkäufers oder die Plannummer des Grundstücks -, können meine Mitarbeiter schon zum Vorgespräch wichtige Unterlagen wie einen aktuellen Grundbuchauszug beschaffen.
Gebühren entstehen Ihnen für das Vorgespräch, wenn der Vertrag wider Erwarten doch nicht zustande kommt, regelmäßig nicht.
An welchen Notar Sie sich wenden, können Sie frei entscheiden. Es spielt keine Rolle, wo Sie wohnen oder wo das Kaufgrundstück liegt. Es muss lediglich der Beurkundungstermin im Amtsbereich des ausgewählten Notars stattfinden. Auch zu welchem Notar Ihr Makler üblicherweise geht, kann Ihnen egal sein: Schließlich ist es Ihr Vertrag und Sie sollten selbst auswählen. Die Notarkosten sind übrigens grundsätzlich überall gleich, egal ob es sich um einen Amtsnotar oder einen selbstständigen Notar wie mich handelt.
Am besten ist es, wenn alle Vertragsbeteiligten den Termin zur Vorbesprechung persönlich wahrnehmen. So kann der Sachverhalt am besten geklärt werden und offene Punkte können direkt besprochen werden. Ich nehme mir gern die Zeit, schon dieses Vorgespräch persönlich mit Ihnen zu führen; nehmen auch Sie sich ein wenig Zeit für mich!
Natürlich gibt es immer Ausnahmen: Es geht um den Kauf einer Wiese für geringes Geld; Sie haben schon zehn Immobilien gekauft und sind daher ein "alter Hase"; Sie sind beruflich stark eingespannt und können sich nur zum Beurkundungstermin Zeit nehmen. Dann genügt es selbstverständlich auch, wenn Sie sich telefonisch melden und mir die nötigen Informationen zukommen lassen.
Die notarielle Urkunde ist in einer Fachsprache abgefasst. Nicht alle Punkte werden Sie sofort verstehen, vor allem wenn Sie bei der Beurkundung zum ersten Mal damit konfrontiert werden. Ich sende Ihnen und Ihrem Vertragspartner daher am liebsten vorab einen Entwurf zu. Dann können alle sich ein wenig auf den "großen Tag" vorbereiten, die ihnen unklaren Punkte im Beurkundungstermin gezielt ansprechen oder auch vorab noch einmal im Büro nachfragen.
Im anschließenden Termin zur Beurkundung werde ich Ihnen die vorbereitete Urkunde vorlesen und alle zentralen Punkte nochmals erläutern. Dank moderner Bürotechnik ist es leicht möglich, auch in diesem Termin noch erforderliche Änderungen vorzunehmen. Mit Unterzeichnung der verlesenen Urkunde wird Ihr Vertrag grundsätzlich für alle Beteiligten rechtsverbindlich!
Viel Arbeit im Stillen: Die Vollzugstätigkeit des NotarsAn die Beurkundungsverhandlung schließt sich eine je nach der Art der Urkunde und den individuellen Besonderheiten mehr oder weniger aufwändige Vollzugstätigkeit an. Um diese komplizierten Dinge müssen Sie sich jedoch nicht selbst kümmern: Meine Mitarbeiter und ich übernehmen alles für Sie.
Wenn sämtliche zur Sicherung Ihres lastenfreien Erwerbs erforderlichen Unterlagen vorliegen, fordere ich Sie zur Zahlung auf. Dabei schreibe ich Ihnen genau, welche Kaufpreisteilbeträge Sie wohin zu zahlen haben. Wenn der Kaufpreis geflossen ist, hole ich eine Bestätigung des Verkäufers oder der beteiligten Banken ein. Zum Schutz des Verkäufers lasse ich das Eigentum im Grundbuch erst umschreiben, wenn ich mich von der Kaufpreiszahlung überzeugt habe. Schließlich informiere ich Sie alle von der Eigentumsumschreibung im Grundbuch und der Löschung der alten Belastungen des Verkäufers.
Sie sehen: Der Vollzug eines Grundstückskaufs ist ein recht komplexer Vorgang, der wohl organisiert und geplant sein muss. Durch ein effizientes Wiedervorlagesystem muss ich sicherstellen, dass ausbleibende Unterlagen in angemessener Frist angemahnt werden, damit Ihnen und Ihrem Vertragspartner keine wertvolle Zeit verloren geht.