Das elektronische Handelsregister

Eine wesentliche Erleichterung und Beschleunigung hat die flächendeckende Einführung des elektronischen Handelsregisters in Deutschland für die Bürger und die Unternehmen gebracht. Sie ist seit 01.01.2008 in allen Ländern komplett abgeschlossen.

Das elektronische Registersystem erlaubt zum einen jedermann die Einsicht in sämtliche Registerblätter über eine einheitliche Auskunftsplattform im Internet. Lediglich wegen der mit jeder Einsicht verbundenen (geringen) Gebühr bedarf es einer einmaligen Anmeldung. Da das Handelsregister ein vollkommen öffentliches Register ist, müssen Sie hierbei aber kein wie auch immer geartetes rechtliches oder sonstiges Interesse an der Einsichtnahme nachweisen.

Seit Anfang 2008 sind die Notare in allen Bundesländern verpflichtet, die vorzunehmenden Eintragungen nicht mehr in Papierform, sondern grundsätzlich auf elektronischem Wege zu beantragen. So erstelle ich von den von Ihnen unterzeichneten und zunächst auf Papier beurkundeten oder beglaubigten Dokumenten eine elektronisch beglaubigte Abschrift. Dabei handelt es sich jeweils um ein Pärchen von Dateien, deren eine den Inhalt grafisch wiedergibt (im TIFF- Format). Die zweite Datei ermöglicht dem Registergericht die Feststellung, dass die Informationen wirklich von mir in meiner Eigenschaft als Notar stammen und keine Manipulationen auf dem Weg zum Empfänger erfolgt sind. Die eingesetzten technischen Verfahren stellen außerdem eine aufwändige Verschlüsselung des Inhalts und damit die Vertraulichkeit sicher. 

Mit diesen Dokumenten zusammen reiche ich dem Registergericht nach den gesetzlichen Vorgaben noch eine "Strukturdatei" (im XML- Format) ein, welche u.a. einen im Notariat erstellten kompletten Formulierungsvorschlag für die gewünschte Eintragung enthält. Damit kann der Registerführer die Eintragung mit einem einzigen "Mausklick" durchführen. Er muss weder alle Informationen nochmals neu erfassen noch den Eintragungswortlaut selbst formulieren.

Wie die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, sind die Bearbeitungszeiten dadurch wesentlich verkürzt geworden.

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