Ein kritischer Punkt ist auch nach der Liberalisierung der einschlägigen handelsrechtlichen Bestimmungen noch immer die "Firma".
Die Firma ist der Name der Gesellschaft, unter dem sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Zwar gilt neuerdings der Grundsatz der freien Firmenbildung. Die GmbH kann eine Personenfirma bilden, die den Namen eines, mehrerer oder aller Gesellschafter enthält (im Beispiel also etwa "Vilja Glück Ges.m.b.H" oder "Glück GmbH"). Sie kann auch eine Sachfirma wählen, also den Unternehmensgegenstand zur Firmenbildung heranziehen (z.B. "VGL Malerbetrieb GmbH"). Sie kann schließlich Personen- und Sachfirma zu einer Mischfirma verbinden (wie "Vilja Glück Malerbetrieb GmbH"). Zulässig sind neuerdings aber auch reine Fantasiefirmen, beispielsweise "ABC Phönix GmbH".
Gleichwohl sind bei der Firmierung noch immer einige Schranken zu beachten:
Wegen der unter diesen Gesichtspunkten nicht selten bestehenden Unsicherheiten empfiehlt es sich, den Firmennamen vor der Beurkundung mit der IHK abzustimmen, auf jeden Fall vor dem Druck des Geschäftspapiers und der Herstellung von Firmenschildern. Sofern Sie mir die erforderlichen Angaben rechtzeitig vor dem Termin machen, werde ich dies gern für Sie übernehmen.
Einen detaillierten Überblick über die firmenrechtlichen Bestimmungen gibt die IHK Pfalz auf ihrer Internetseite.
Die IHK prüft allerdings nur die Vereinbarkeit der gewählten Firma mit
den einschlägigen Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs. Es obliegt Ihnen
selbst, zur Minimierung des Risikos späterer Wettbewerbsstreitigkeiten
mit Konkurrenzunternehmen zu prüfen, ob eine Verwechslungsgefahr mit
anderen ortseingetragenen Firmen oder eingetragenen Marken besteht.
Verschiedene gewerbliche Unternehmen sowie die
Kontaktstelle für
Information und Technologie an der Universität Kaiserslautern,
Patentinformationszentrum, bieten (kostenpflichtige) Marken- sowie
Patentrecherchen und Recherchen über geschäftliche Beziehungen an. Eine
Anleitung für
kostenfreie eigene Markenrecherchen finden Sie auf der
Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts.