Wer zahlt die Gründungskosten?

Soll die Gesellschaft selbst - anstelle der Gründungsgesellschafter - die Gründungskosten übernehmen, so bedarf es einer entsprechenden Bestimmung in der Satzung. Unter die notwendigen Gründungskosten fallen die Notar- und Gerichtsgebühren sowie die Kosten der amtlichen Bekanntmachung der Neugründung. Es muss der Höchstbetrag angegeben werden, bis zu dem die Gesellschaft die Kosten übernimmt.

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