Bedeutung ausländischen Güterrechts

Ausländische Staatsangehörige können selbstverständlich am Grundstücksverkehr teilnehmen und Grundbesitz in Deutschland erwerben.

Bei der Vertragsgestaltung ergibt sich bei einem verheirateten Käufer die Frage, in welchem Güterstand er denn eigentlich lebt. Ausländische Rechtsordnungen weichen insoweit häufig von den nach deutschem Recht geltenden Grundsätzen ab. Das italienische Recht kennt als gesetzlichen Güterstand beispielsweise die Errungenschaftsgemeinschaft. Wer in Errungenschaftsgemeinschaft lebt, kann zwar allein kaufen; das Kaufobjekt wird aber nicht sein alleiniges Eigentum (auch wenn er es allein bezahlt), sondern aufgrund der ausländischen güterrechtlichen Vorschriften gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten. Wird dies nicht gewünscht und soll ein Ehegatte Alleineigentümer werden, muss der Ehepartner am Kauf mitwirken und es muss ein Ehevertrag geschlossen werden.

Die Errungenschaftsgemeinschaft ist in vielen romanischen Rechten verbreitet und beispielsweise im belgischen, französischen, portugiesischen und (teilweise) spanischen Recht anzutreffen. Aber auch Staaten wie Polen und einige Teilstaaten der USA sehen sie vor.

Gütergemeinschaft gilt etwa nach niederländischem Recht. Bei Gütergemeinschaft wird nicht nur das während der Ehe erworbene Vermögen gemeinschaftlich, sondern (grundsätzlich) auch das bei Eheschließung bereits vorhandene.

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