In jedem Haus gibt es mehr oder weniger fest eingebaute bewegliche Gegenstände, die aber weggenommen oder ausgebaut und andernorts wieder sinnvoll verwendet werden können. Darunter fallen z.B. Einbauküchen, andere Einbaumöbel, Markisen, eine Satellitenempfangsanlage, der vorhandene Heizölvorrat, die Sauna, das Gartenhäuschen und die Gartengeräte wie der Rasenmäher. Um späteren Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen, ob diese Dinge mitverkauft und im Kaufpreis enthalten sind, sollten sie nach Möglichkeit im Kaufvertrag besonders aufgeführt und die gewünschte Regelung festgehalten werden.
Für mitverkaufte Bestandteile und Zubehörgegenstände kann auch ein Teil des Kaufpreises gesondert ausgewiesen werden. Das kann sich insbesondere dann empfehlen, wenn auf sie ein größerer Betrag entfällt. Denn aus diesem Kaufpreisteil spart der Käufer die sonst fällige Grunderwerbsteuer von 3,5 %.