Übersendung eines Entwurfs

Idealerweise sollten Sie sich anhand eines Entwurfs rechtzeitig auf den Beurkundungstermin vorbereiten. So ist am besten gewährleistet, dass Sie Ihre Fragen formulieren und etwa noch klärungsbedürftige Punkte beizeiten erkennen können. Wenn Sie mir ein bisschen Zeit einräumen, erhalten Sie also vorab - auf Wunsch auch per Mail - den Entwurf Ihres Vertrages. Selbstverständlich werde ich dann in aller Regel auch Ihrem Vertragspartner einen Entwurf zukommen lassen.

Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher schreibt das Gesetz die Übersendung eines Entwurfs sogar ausdrücklich vor, falls der Unternehmer in Ausübung seines Gewerbes handelt. Zwischen dem Erhalt des Entwurfs und der Beurkundung sollen bei einem solchen Verbraucherkauf zwei Wochen liegen, damit der möglicherweise geschäftsunerfahrene Verbraucher nicht "überrumpelt" wird. Einschlägig ist diese Schutzvorschrift insbesondere bei Bauträgerkaufverträgen zugunsten des Erwerbers.

In besonderen Eilfällen können Sie natürlich auch auf einen Entwurf verzichten oder die gesetzliche Zweiwochenfrist bei Verbraucherverträgen einmal verkürzen. Dies sollten Sie bei wichtigen Geschäften aber nur im besonderen Ausnahmefall in Betracht ziehen.

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