Gerät der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so schuldet er dem Verkäufer in jedem Fall die gesetzlichen Verzugszinsen. Hinsichtlich deren Höhe ist zu unterscheiden:
Ist ein Verbraucher am Vertrag beteiligt, so betragen sie 5 % jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Ansonsten betragen sie für Entgeltforderungen sogar 8 % über dem Basiszinssatz.
Die Höhe des Basiszinssatzes ist im BGB geregelt. Sie kann sich automatisch jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines jeden Jahres ändern, und zwar abhängig vom sog. "Hauptrefinanzierungssatz" der Europäischen Zentralbank. Die aktuelle Höhe des Basiszinssatzes können Sie auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank nachsehen.
Die Geltendmachung darüber hinausgehender weiterer Schäden des Verkäufers ist damit nicht ausgeschlossen.