Home
Notar Dr. Peter Veit

Notarkosten beim Ehevertrag

In kaum einem Bereich sind die individuellen Gestaltungswünsche und die Gestaltungsmöglichkeiten so vielfältig wie im Bereich des Ehevertragsrechts. Je nach dem Inhalt des konkreten Vertrags können daher ganz unterschiedliche Gebühren entstehen.

Beispielsweise: Bei einem Ehevertrag über Gütertrennung ohne weitere Vereinbarungen ist Geschäftswert das Reinvermögen beider Vertragspartner (Aktivvermögen abzüglich etwaiger Schulden). Hieraus fällt eine doppelte Gebühr an. Sie beträgt bei folgenden Geschäftswerten:


Geschäftswert in € Beurkundungsgebühr
25.000,- 168,-
50.000,- 264,-
250.000,- 864,-
500.000,- 1.614,-

Nebengebühren entstehen nur in Ausnahmefällen.

Hinzu kommen aber die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.