In kaum einem Bereich sind die individuellen Gestaltungswünsche und die Gestaltungsmöglichkeiten so vielfältig wie im Bereich des Ehevertragsrechts. Je nach dem Inhalt des konkreten Vertrags können daher ganz unterschiedliche Gebühren entstehen.
Beispielsweise: Bei einem Ehevertrag über Gütertrennung ohne weitere
Vereinbarungen ist Geschäftswert das Reinvermögen
beider Vertragspartner (Aktivvermögen abzüglich etwaiger Schulden).
Hieraus fällt eine doppelte Gebühr an. Sie beträgt
bei folgenden Geschäftswerten:
| Geschäftswert in € | Beurkundungsgebühr |
| 25.000,- | 168,- |
| 50.000,- | 264,- |
| 250.000,- | 864,- |
| 500.000,- | 1.614,- |
Nebengebühren entstehen nur in Ausnahmefällen.
Hinzu kommen aber die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.