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Notar Dr. Peter Veit

Notarkosten bei der Grundschuld

Für die Beurkundung einer Hypothek oder Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung - was den Regelfall darstellt - fällt eine einfache Gebühr an. Wird die Sicherheit anlässlich eines Kaufvertrags vom Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises an der gekauften Immobilie selbst bestellt, wird eine Nebengebühr fällig. Beurkundungs- und Nebengebühr betragen beispielsweise bei folgenden Geschäftswerten:


Geschäftswert in € Beurkundungsgebühr Nebengebühr
25.000,- 84,- 21,-
50.000,- 132,- 27,-
250.000,- 432,- 66,-
500.000,- 807,- 103,50

In Sonderfällen können weitere Nebengebühren entstehen.

Hinzu kommen schließlich die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.