Für die Beurkundung einer Hypothek oder Grundschuld mit
Zwangsvollstreckungsunterwerfung - was den Regelfall darstellt - fällt
eine einfache Gebühr an. Wird die Sicherheit anlässlich
eines Kaufvertrags vom Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises an der
gekauften Immobilie selbst bestellt, wird eine Nebengebühr fällig.
Beurkundungs- und Nebengebühr betragen beispielsweise bei folgenden
Geschäftswerten:
| Geschäftswert in € | Beurkundungsgebühr | Nebengebühr |
| 25.000,- | 84,- | 21,- |
| 50.000,- | 132,- | 27,- |
| 250.000,- | 432,- | 66,- |
| 500.000,- | 807,- | 103,50 |
In Sonderfällen können weitere Nebengebühren entstehen.
Hinzu kommen schließlich die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.