Für die Beurkundung fällt eine doppelte Gebühr an. Sie beträgt beispielsweise bei folgenden Geschäftswerten:
| Geschäftswert in € | Beurkundungsgebühr |
| 25.000,- | 168,- |
| 50.000,- | 264,- |
| 250.000,- | 864,- |
| 500.000,- | 1.614,- |
Zur Beurkundungsgebühr kommen regelmäßig Nebengebühren für fördernde und überwachende Tätigkeiten des Notars hinzu. Es handelt sich meist um halbe Gebühren aus einem Bruchteil des Hauptgeschäftswerts.
Hinzu kommen schließlich die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite, ab der einundfünfzigsten Seite € 0,15 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.