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Notar Dr. Peter Veit

Notarkosten bei Schenkungen

Für die Beurkundung fällt eine doppelte Gebühr an. Sie beträgt beispielsweise bei folgenden Geschäftswerten:


Geschäftswert in € Beurkundungsgebühr
25.000,- 168,-
50.000,- 264,-
250.000,- 864,-
500.000,- 1.614,-

Nebengebühren entstehen nur in Ausnahmefällen.

Hinzu kommen aber die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite, ab der einundfünfzigsten Seite € 0,15 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.