Für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht fällt lediglich eine halbe Gebühr an.
Als Geschäftswert ist grundsätzlich das vorhandene Vermögen des Vollmachtgebers anzusetzen. Die Gebühr ist jedoch nach oben auf maximal € 403,50 begrenzt. Mehr fällt also selbst bei einem Millionenvermögen in keinem Fall an.
Im Einzelnen betragen die Gebühren z.B. bei
folgenden Geschäftswerten:
| Geschäftswert in € | Beurkundungsgebühr |
| 10.000,- | 27,- |
| 25.000,- | 42,- |
| 50.000,- | 66,- |
| 250.000,- | 216,- |
| 500.000,- | 403,50 (= Höchstgebühr) |
Die Errichtung einer Patientenverfügung kostet - vollkommen unabhängig von Ihrem Vermögen - lediglich € 26,-.
Hinzu kommen jeweils die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.