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Notar Dr. Peter Veit

Notarkosten bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht fällt lediglich eine halbe Gebühr an.

Als Geschäftswert ist grundsätzlich das vorhandene Vermögen des Vollmachtgebers anzusetzen. Die Gebühr ist jedoch nach oben auf maximal € 403,50 begrenzt. Mehr fällt also selbst bei einem Millionenvermögen in keinem Fall an.

Im Einzelnen betragen die Gebühren z.B. bei folgenden Geschäftswerten:


Geschäftswert in € Beurkundungsgebühr
10.000,- 27,-
25.000,- 42,-
50.000,- 66,-
250.000,- 216,-
500.000,- 403,50 (= Höchstgebühr)

Die Errichtung einer Patientenverfügung kostet - vollkommen unabhängig von Ihrem Vermögen - lediglich € 26,-.

Hinzu kommen jeweils die Schreibauslagen (€ 0,50 pro Seite) und sonstigen Auslagen wie Porto, Telefongebühren und Faxgebühren sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.