Erbschaftsteuer entschärft
Die Erbschaftsteuerreform hatte zum 1.1.2009 eine beträchtliche Steuerverschärfung für Schenkungen an oder Erbschaften von Geschwistern, Neffen, Nichten und anderen Personen der Erbschaftsteuerklasse II eingeführt: Mindestens 30 % betrug nun die Steuerbelastung, bei sehr hohen Zuwendungen von über 6 Mio. Euro gar 50 %.
Weiter betroffene Personen der Steuerklasse II sind die Eltern und Voreltern (bei lebzeitigen Schenkungen), die Stiefeltern, die Schwiegerkinder, die Schwiegereltern und der geschiedene Ehegatte.
Das "Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums" nimmt das jetzt mit Wirkung zum 1.1.2010 teilweise wieder zurück. Die Steuerbelastung beginnt nun mit 15 % bei einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs von bis zu € 75.000,-- . Bei einem Betrag von bis zu € 300.000,-- sind es künftig 20 %, danach 25 % usw. bis hin zu maximal 43 % bei einem Wert von über 26 Mio. Euro.
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ist der Steuerwert der Zuwendung abzüglich der Steuerfreibeträge.
Der allgemeine Steuerfreibetrag beläuft sich unverändert auf € 20.000,--. Bis zu dieser Grenze fällt also (wie bisher) gar keine Steuer an.
Sicher eine Änderung, die viele begrüßen und als gerecht empfinden werden. Man denke etwa an ein kinderloses Ehepaar, welches sein Einfamilienhaus an Neffen übertragen oder vererben möchte.