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Notar Dr. Peter Veit

"Das aktuelle Thema" vom August 2009

Patientenverfügung für € 235,95 ??

Der Bundestag hat es gerade per Gesetz bekräftigt: Jeder Bürger kann selbst bestimmen, ob und in welcher Form er lebenserhaltende Maßnahmen in Anspruch nehmen will.

Die Bundesregierung empfiehlt, vor der Unterschrift eine fachliche Beratung einzuholen: "Eine Beratung bei der Erstellung einer Patientenverfügung ist sehr empfehlenswert und trägt dazu bei, sich selbst Klarheit über das Gewollte zu verschaffen und Wertungswidersprüche zwischen einzelnen Äußerungen und Festlegungen zu vermeiden", erklärt das Bundesjustizministerium.

Zu den Kosten der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber sich nicht geäußert - aber die Beratung kann teuer werden. Der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands scheint ein neues Geschäftsfeld zu wittern und empfiehlt den Ärzten, für die Beratung und Ausstellung einer Patientenverfügung bis zu € 235,95 in Rechnung zu stellen. Das sei "dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen".

Den Betrag müssten die Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung treten dafür ein.

Man kann es auch anders haben - nämlich für € 26,- zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer bei seinem Notar.

Das ist nicht nur "billiger", die Niederlegung des Patientenwunsches in der mit besonderem Beweiswert ausgestatteten öffentlichen Urkunde verleiht der Verfügung auch noch außerordentliches Gewicht. Die notwendige rechtliche Beratung ist durch die Einschaltung des Notars als hoch qualifiziertem und spezialisiertem Juristen garantiert. Und eine Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann der Notar auf Wunsch gleich mit übernehmen - für runde 10,- Euro. Dann wird die Patientenverfügung im Ernstfall auch nicht übersehen.

Viele nähere Infos finden Sie in meiner Broschüre "Testament und Vorsorgevollmacht" im Downloadbereich.

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