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Notar Dr. Peter Veit

"Das aktuelle Thema" vom Oktober 2009

Pflichtteilsreform wird Gesetz

Quasi auf den letzten Metern hat der alte Bundestag noch die lange erwartete Reform des Erb- und Pflichtteilsrechts beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen:

Kaum der Rede wert sind die oft in den Vordergrund gestellten Änderungen bei der Pflichtteilsentziehung. Zwar wurden die Pflichtteilentziehungsgründe "modernisiert", aber nicht spürbar erweitert. Praktisch wird auch künftig nur selten ein solch extremer Ausnahmefall vorliegen.

Was bleibt also bei einem "lästigen" Pflichtteilsberechtigten übrig? Zunächst könnte er - z.B. mit dem Angebot einer freiwilligen Abfindung - zu einem Verzicht bewegt werden. Vorsicht: Der Verzichtsvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird. Zahlungen auf einen privatschriftlich gegebenen Verzicht hin helfen nicht, sondern schaden nur noch mehr!

Ist der Betreffende zu keinem Verzicht unter annehmbaren Bedingungen bereit, kann eine sachgerecht ausgestaltete Schenkung zu Lebzeiten an den vorgesehenen Erben helfen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Notar beraten.

Eine weitere Falle bei lebzeitigen Schenkungen wurde - obwohl im Gesetzentwurf vorgesehen - nicht beseitigt. Dazu folgendes Beispiel: Der Vater schenkt dem Sohn zum Hausbau € 100.000,--. Der Vertrag wird aber nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, notariell beurkundet, sondern einfach so "vollzogen". Jahre später stirbt der Vater; die Ehefrau und Mutter hat er in seinem privaten Testament zur Alleinerbin eingesetzt. In diesem Testament hat er auch vermerkt, dass der Sohn sich die Schenkung auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen muss.

Trotzdem kann der "enterbte" Sohn von der Mutter den Pflichtteil herausbezahlt verlangen. Die € 100.000,-- muss er sich entgegen dem Willen des Vaters nicht abziehen lassen. Denn der Vater hätte die Anrechnung bei der Schenkung anordnen müssen. Mangels fachkundigen Rats wurde das übersehen. Der Gesetzentwurf sah vor, die Nachholung der Anrechnungsbestimmung durch Testament zuzulassen. Leider wurde das jedoch nicht Gesetz.

Auch dieses Beispiel zeigt: Rechtzeitig notariellen Rat einzuholen erspart spätere Probleme und Enttäuschungen.

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